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Nach der aktuellen Corona-Arbeitsschutzverordnung sind Betriebe dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens zwei Mal die Woche einen Test anzubieten – außer, sie arbeiten ausschließlich im Home-Office.
Ab Anfang der Woche finden Schwerpunktkontrollen der Bezirksregierung statt – zunächst werden die Betriebe schriftlich abgefragt, ob sie den Testpflichten nachkommen. Im zweiten Schritt sollen dann unangemeldete Kontrollen folgen. Der Fokus liege dabei vor allem auf Betrieben, die viel Kundenkontakt haben, so die Bezirksregierung.
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