
© Benedikt Klein
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Beim Abbiegen hatte der Busfahrer die dunkel gekleidete Person, die bei grün über eine Fußgängerampel gegangen ist, übersehen. Dass es sich bei der Straftat um eine Form von Alltagsversagen handelt, die nicht vorsätzlich passiert ist und jedem von uns hätte passieren können, sah das Gericht heute als erwiesen an. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren inklusive einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Die Geldstrafe wurde in Tagessätze aufgeteilt.
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