
Urteil im Prozess gegen Stalker
Anderthalb Jahre Gefängnis – so lautet das Urteil des Opladener Amtsgericht gegen einen Stalker. Das Gericht hat die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil die Prognose für den 40-Jährigen schlecht ist, so das Gericht. Er habe die Taten zwar gestanden, ihm fehle aber jede Einsicht. In der Vergangenheit habe er zudem schon mehrfach gegen Regeln verstoßen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 31.08.2022 10:51
Monatelang hatte der 30-Jährige seine Ex-Freundin verfolgt und immer wieder verbotenerweise kontaktiert. Dafür hatte er unter anderem Peilsender an einem Auto und an einem Kinderwagen angebracht. Die Kontaktaufnahme habe regelmäßig auch nachts stattgefunden, was für die Nachbarn und Freunde der Frau Psychoterror bedeutet habe. Außerdem hat das Gericht den Angeklagten noch wegen Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und Beleidigung verurteilt, berichtet der Leverkusener Anzeiger. Der Verurteilte und sein Anwalt können gegen das Urteil noch in Berufung gehen.