
© Benedikt Klein
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Die Beteiligten hatte sich zwar beiderseits auf ein für Bayer etwas über zehn Milliarden Euro teures Vergleichs-Paket geeinigt, das Gericht in Kalifornien will das aber nicht zulassen. Grund dafür ist laut dem zuständigen Richter eine Klausel über künftige Klagen gegen Glyhosat-Produkte von Bayer. Dafür sind im Vergleich 1,25 Milliarden Euro festgelegt. Der Richter bezweifelt, dass so eine Rücklage für künftige Klagen zulässig ist.
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