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Sowohl Wege und Zufahrten auf dem Grundstück als auch die ans Grundstück angrenzenden Gehwege müssen von Schnee befreit und bei Bedarf auch gestreut sein, sonst kann man verantwortlich gemacht werden, falls sich dort jemand verletzt. Auch gefährliche Eiszapfen oder Schneemassen am Dach, die runterfallen könnten, müssen entfernt werden. Hauseigentümer können diese Pflicht auf Mieter übertragen. Ohne Haftpflichtversicherung muss der Beschuldigte die Entschädigung selbst bezahlen.
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