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Keine direkte Verpflichtung zur Überprüfung
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Die Technischen Betriebe Leverkusen weisen außerdem noch einmal darauf hin, dass ihre Mitarbeitenden nicht unangemeldet an Haustüren klingeln – und dass Grundstückseigentümer nur dann zu einer Abwasserleitungsprüfung verpflichtet sind, wenn der Verdacht besteht, dass die Leitungen undicht sind.
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