
© Radio Leverkusen
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Die Geschäfte dürfen nach dieser Gerichtsentscheidung nun nicht öffnen. Die Rathaus Galerie teilte mit, man bedauere die Entscheidung sehr und bitte um Verständnis.
Die Stadt hatte noch versucht, dem Antrag der Gewerkschaft zu widersprechen - allerdings vergeblich.
Welche Auswirkungen der Beschluss des Gerichts auf die weiteren verkaufsoffenen Sonntage in Leverkusen hat, prüft die Stadtverwaltung nun. Die Verwaltung wird dazu auch das Gespräch mit den jeweiligen Veranstaltern und Interessengemeinschaften suchen.
Ursprünglich sollte am Sonntag auch das Familien- und Musikfest „LEV live“ stattfinden. Das musste bereits im Vorfeld aufgrund der fortgeltenden Corona-Einschränkungen vom Veranstalter abgesagt werden.
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