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Grund dafür ist, dass Aktivitäten wie Alkoholtrinken in der Öffentlichkeit oder lautes Musikhören unbedenklich sind, solange nur höchstens zwei Personen unterwegs sind und der Mindestabstand eingehalten wird, so das Gericht.
Verbote, die das Umherziehen von Party-Gruppen verhindern sollen, wären zulässig.
Die Stadtverwaltung Leverkusen hat nach dem Urteil die Allgemeinverfügung rund um das verlängerte Wochenende zurückgezogen. Sie weist aber in diesem Zusammenhang daraufhin, dass alle bundesweit geltenden Kontaktbeschränkungen auch in unserer Stadt eingehalten werden müssen. Sie hat angekündigt am Wochenende verstärkt kontrollieren zu wollen.
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