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Verwirrung um neue Testverordnung
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Verwirrung um neue Testverordnung

Überforderte Kunden vor den Testzentren in unserer Stadt und Mitarbeitende in den Testzentren, die von wütenden Menschen bepöbelt werden – dass die Bürgertests seit einigen Tagen nicht mehr für alle kostenfrei sind, sorgt für Probleme und viel Verwirrung in der Stadt. 

Veröffentlicht: Dienstag, 05.07.2022 04:02

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Tests ohne bestimmten Grund kosten in der Regel rund zehn Euro bei den Testzentren, wer aber zum Beispiel eine rote Corona Warnapp hat oder zu einer Person über 60 Jahren Kontakt haben wird, zahlt nur drei Euro. Nach Radio Leverkusen Recherche wird dafür in einigen Testzentren aber ein Nachweis verlangt. Dafür müssen Kunden unter anderem eine Kopie des Personalausweises der Person vorlegen, die sie besuchen wollen. Viele Menschen sind darüber verwirrt und teilweise wütend, wenn sie mehr zahlen müssen als gedacht.

Einen kostenlosen Corona-Test können folgende Personen machen:

  • Kinder unter 6 Jahren (Kontrolle: Ausweis oder Geburtsurkunde kontrolliert)
  • Schwangere im ersten Drittel der Schwangerschaft (Kontrolle: Attest oder Mutterpass)
  • Teilnehmende einer Impfstoffstudie (Kontrolle: Attest oder Teilnahmebestätigung)
  • Personen, die sich aus der Quarantäne freitesten wollen (Kontrolle: Quarantäneanordnung)
  • Patienten/Besucher von Krankenhäusern und Altenheimen (Kontrolle: Bestätigung der Einrichtung)
  • Pflegepersonal von hilfsbedürftigen Menschen (Kontrolle: Bestätigung darüber)
  • Personen, die mit Corona-Infizierten zusammenleben (Kontrolle: Testergebnis der positiven Person und identische Wohnanschrift beider Personen)

Drei Euro für einen Test zahlen folgende Personen:

  • Besucher einer Veranstaltung im Innenraum
  • Personen, die bald Kontakt  zu über 60-Jährigen haben werde
  • Personen, die bald Kontakt zu einem Risikopatienten haben werden
  • Personen mit einer roten Corona Warnapp

Alle anderen zahlen 9,99 Euro




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