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Zwischenbilanz zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Die Einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Pflegebranche gilt jetzt seit rund dreieinhalb Monaten. Ein Berufs- oder Betretungsverbot hat das Leverkusener Gesundheitsamt bis heute nicht ausgesprochen. Und das obwohl 159 Beschäftigte ihrem Arbeitgeber keinen Impfnachweis vorlegen konnten. 

Veröffentlicht: Dienstag, 28.06.2022 04:48

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Alle betroffenen Beschäftigten und Einrichtungen haben vom Gesundheitsamt eine schriftliche Anhörung bekommen, sagte eine Stadtsprecherin. Hier haben sie die Möglichkeit zum konkreten Fall zu äußern. Danach prüft das Amt, welche Maßnahmen es einleitet. Sechs Menschen haben fragwürdige Nachweise vorgelegt – zum Beispiel also Gründe angegeben, die eigentlich keine gültigen Gründe sind. Das wird jetzt geprüft. Solange die Prüfungsverfahren nicht abgeschlossen seien, werde das Gesundheitsamt keine Beschäftigungsverbote aussprechen, sagte die Stadtsprecherin weiter.

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