
© Bilddatenbank Erzbistum
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Woelki wehrte sich in dem Verfahren gegen einen Online-Bericht der Bild-Zeitung, in dem über eine Beförderung eines umstrittenen Pfarrers berichtet worden war. Der Pfarrer hatte Jahre zuvor mit einem 16 Jahre alten Prostituierten Sex gehabt. Nach Woelkis Auffassung hat die Zeitung fälschlicherweise behauptet, dass er bei der Ernennung des Pfarrers dessen Personalakte gekannt habe. Das Landgericht hat jetzt entschieden, dass die Berichterstattung rechtlich nicht zulässig war und insofern nicht mehr verbreitet werden darf. Es sei nicht gelungen, dem Kardinal nachzuweisen, dass ihm die Inhalte der Personalakte zum Beförderungszeitpunkt bekannt waren. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
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