
© Radio Leverkusen
© Radio Leverkusen
Anzeige
Rechtsanspruch für Lieferanten
Anzeige
Die will so die Luftqualität verbessern und weniger Lärm. Eine Ausnahme soll für Anlieger gelten. Die Stadt sagt jetzt aber: Besonders auf den großen Straßen sei das Verbot nicht machbar, weil ein Rechtsanspruch besteht, zum Beispiel für Lieferanten. Sollte es ein LKW-Verbot geben, hagelt es Klagen, so die Befürchtung. Außerdem sei die Regelung „Anlieger frei“ auch keine gute Lösung. Denn als Anlieger gelten mittlerweile auch Autos, die eine Dienstleistung für Bewohner anbieten, selbst ohne Nachweis eines Auftrags.
Anzeige
Weitere Meldungen aus Leverkusen
Anzeige
Anzeige