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Die Gerichtsvollzieher entscheiden nach eigenem Ermessen, wann sie die Westen tragen. Es gibt jedoch die Empfehlung, sie in jedem Fall bei Räumungen, Kindeswegnahmen und bei Einsätzen, zu denen die Polizei hinzugezogen wird, zu tragen. Zuletzt wurde der Gerichtsvollzieherdienst mit einem mobilen Notruf- und Alarmierungsgerät ausgestattet. Das Amtsgericht Leverkusen betont auf unsere Nachfrage, dass die Ausstattung Teil einer Modernisierungsmaßnahme ist, und keine erhöhte Gefahr bestehe.
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