
© Benedikt Klein
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Details und Hintergründe
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Laut dem Amtsgericht hat der Leverkusener über einen Zeitraum von mehreren Monaten in 2022 und 2023 pornografische Fotos und Videos von Kindern besessen. Insgesamt fast 900 Dateien. Der Angeklagte gestand den Besitz sofort, sein Anwalt merkte aber an, dass der Angeklagte gerade mal zwölf bis 20 dieser Dateien angeschaut habe und bezeichnete ihn als einen „Gelegenheitskonsumenten“. Inzwischen schaue er solche Videos aber nicht mehr. Die Vielzahl an Dateien und das geringe Alter der Kinder waren für das Urteil des Richters dennoch ausschlaggebend.
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