
© Jan Broll
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Ganz so eindeutig war der Vorfall allerdings nichts: Kurz nachdem die Polizei antraf, tauchte der Fahrzeughalter auf und erklärte, das Fahrzeug sei nicht gestohlen, er wisse aber nicht, wer gefahren sei. Der Pkw gilt als Totalschaden, die Laterne muss nicht repariert werden. Da die Polizei am Unfallort keine Verletzten antreffen konnte, ist der Unfallverursacher noch immer unklar.
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