
© NABU/Frank Hecker
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Hecken und Gebüsche schneiden
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Ab Anfang Oktober ist die sogenannte Schonzeit zu Ende. Das bedeutet, dass die Brutzeit der Vögel endet und ab dem 1. Oktober wieder Hecke, Sträucher und andere Gebüsche geschnitten werden dürfen. Das ist von März bis Ende September verboten, um Insekten und Vögel zu schützen. Dann gelten nur wenige Ausnahmen. Danach ist dann aber bis Ende Februar Zeit, den Garten oder Vorgarten in Schuss zu bringen.
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