
Anzeige
Er hatte den Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin nach einem Ausflug im Intimbereich berührt und ihm pornographisches Material gezeigt. Dafür verurteilte ihn das Amtsgericht in Opladen zu einem Jahr und einem Monat auf Bewährung. Der Angeklagte war zuvor nicht strafrechtlich aufgefallen, was eine strafmildernde Wirkung hatte. Außerdem muss der 43-Jährige ein Bußgeld in Höhe von 1200 Euro an die AWO Leverkusen bezahlen.
Anzeige
Weitere Meldungen aus Leverkusen
Anzeige
Anzeige