Weihnachtsgeld-Check in Leverkusen empfohlen
Veröffentlicht: Freitag, 27.12.2024 06:56
Viele Beschäftigte haben in den vergangenen Tagen ein zusätzliches Weihnachtsgeschenk bekommen: das Weihnachtsgeld ist auf dem Konto gelandet. Zumindest sollten das alle checken, die einen Anspruch darauf haben, so die Empfehlung der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten.

Grundsätzlich ist die Auszahlung von Weihnachtsgeld nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn der Arbeitgeber zahlt, dann muss er es aber für alle tun, so die Gewerkschaft. Azubis oder Mini-Jobber würden dabei aber häufig mal vergessen. Die NGG empfiehlt deshalb: schaut nochmal in euren Vertrag. Wenn Weihnachtsgeld zugesichert ist, aber nicht ausgezahlt wurde, solle man sich an die zuständige Gewerkschaft wenden.
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