Weihnachtsgeld-Check in Leverkusen empfohlen

Viele Beschäftigte haben in den vergangenen Tagen ein zusätzliches Weihnachtsgeschenk bekommen: das Weihnachtsgeld ist auf dem Konto gelandet. Zumindest sollten das alle checken, die einen Anspruch darauf haben, so die Empfehlung der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten.

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Grundsätzlich ist die Auszahlung von Weihnachtsgeld nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn der Arbeitgeber zahlt, dann muss er es aber für alle tun, so die Gewerkschaft. Azubis oder Mini-Jobber würden dabei aber häufig mal vergessen. Die NGG empfiehlt deshalb: schaut nochmal in euren Vertrag. Wenn Weihnachtsgeld zugesichert ist, aber nicht ausgezahlt wurde, solle man sich an die zuständige Gewerkschaft wenden.

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