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Der Mann wurde im vergangenen Jahr wegen Kokainhandels zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt. Aber der Mann hat selbst neun Monate nach seiner Verurteilung das schriftliche Urteil und das Verhandlungsprotokoll nicht bekommen. Das ist im deutschen Gesetz aber Pflicht. Denn nur mit diesen Papieren könnte der Angeklagte wiederum gegen das Urteil vorgehen. Weil das aber eben bis heute in dem Fall des mutmaßlichen Drogendealers nicht passiert ist, ist er jetzt wieder auf freiem Fuß.
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