
© Getty Images/Stadtratte
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Krankenkassen verweigern Zahlungen für Fehlfahrten
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Bisher haben die Krankenkassen einen Teil der Kosten des Rettungsdienstes mitgetragen, auch bei sogenannten Fehlfahrten – Einsätzen, bei denen sich herausstellt, dass kein Notfall vorliegt. Nun wollen die Krankenkassen diese Kosten nicht mehr übernehmen und berufen sich darauf, dass es in solchen Fällen keine einheitliche bundesweite Regelung gibt, sondern nur Landesgesetze, die sie nicht länger akzeptieren wollen. Besonders brisant: Die Krankenkassen fordern auch rückwirkend Zahlungen für die letzten Jahre zurück. Für Leverkusen bedeutet das eine Summe von über 9 Millionen Euro, die ungeklärt im Raum steht. Wer diese Kosten letztlich tragen muss, wird derzeit in Spitzengesprächen verhandelt.
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