Android: Googles Telefon-App kann bald Anrufe aufzeichnen
Veröffentlicht: Montag, 16.02.2026 09:00

Vorabversion zeigt Funktion
Berlin (dpa/tmn) - Googles Telefon-App könnte demnächst eine für viele Android-Nutzer neue Funktion erhalten - und zwar die, laufende Anrufe aufzuzeichnen. Das geht aus einer Vorabversion von Android hervor, die nun auch hierzulande Beta-Testern angeboten wird. Darüber berichtet das IT-Fachportal «heise online». Wann die neue Funktion in Serie überführt wird, ist bisher nicht bekannt.
Anrufe aufzeichnen in Android: Das ist bekannt
- Nutzer der Telefon-App können die Aufzeichnung während des Telefonats demnach über eine Schaltfläche aktivieren.
- Sie können in den Einstellungen auch festlegen, bestimmte Anrufe immer aufzuzeichnen.
- Die aufgenommenen Anrufe sind über die Anrufübersicht zu erreichen. Dort kann man sie abhören - und auch teilen.
- Die Anrufe werden laut Google lokal auf dem Smartphone aufgezeichnet.
- Man kann Vorhaltezeiten einrichten, damit bei Vieltelefonierern nicht der Speicher überläuft.
Anrufe in Android aufzeichnen: Das braucht man
- Momentan die Beta-Version der Telefon-App (Teilnahme ist für alle Android-User mit kompatiblen Geräten möglich)
- Ein relativ modernes Android-Smartphone. Laut «heise online» etwa ein Google Pixel 10 oder Pixel 8. Google schreibt, die Funktion sei ab dem Pixel 6 von 2021 verfügbar.
- Auf dem Pixel-Smartphone muss mindestens Android 14 installiert sein. Die aktuelle Android-Version ist Android 16.
- Wer kein Pixel-Smartphone nutzt, sondern ein Gerät von einem anderen Hersteller, muss demnach mindestens Android 9 installiert haben.
Anrufe mitschneiden: Ist das überhaupt erlaubt?
Nein, zumindest nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Gegenübers. Und da reicht es nicht aus, dass die Funktion laut Google hörbar angekündigt wird. Das ersetzt keine Einwilligung. Ohne ein ausdrückliches «Ja, ich bin mit der Aufzeichnung des Gesprächs einverstanden» des Gegenübers ist man hier rechtlich ganz schlecht aufgestellt. Viele mögliche Szenarien - etwa der nicht genehmigte Mitschnitt von Streitgesprächen mit Vermietern, Amt und Co. - sind daher keine gute Idee. Wer es trotzdem macht, könnte mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Ebenso verboten: die Verwendung eines unbefugt aufgenommenen Telefongesprächs und das Weiterreichen an Dritte. Entsprechend vorsichtig sollte man mit der Teilen-Funktion der Aufzeichnungen sein. Paragraf 201, Absatz 1 des Strafgesetzbuchs sieht hier bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor. Auch der Versuch ist bereits strafbar. Legt man den fünften Absatz des Paragrafen sehr eng aus, könnte sogar das dafür genutzte Telefon eingezogen werden.
Anrufe aufzeichnen: Und was ist mit iPhones?
Da Google für das iPhone keine eigene Telefon-App zur Verfügung stellt, liegt der Ball hier auf Apples Seite des Spielfelds. Und der iPhone-Konzern ist bislang deutlich zurückhaltender damit, seinen Kunden eine rechtlich möglicherweise heikle Funktion an die Hand zu geben.
Zwar ist es auch mit iPhones möglich, Anrufe mitzuschneiden. Die Funktion ist aber nur in Ländern verfügbar, in denen das auch erlaubt ist. Entsprechend lang ist die Liste der Länder, in denen es nicht funktioniert. Unter anderem in der kompletten Europäischen Union.


