Kita zu, Bus fährt nicht: Muss ich dann arbeiten?
Veröffentlicht: Dienstag, 10.02.2026 09:04

Arbeitsrecht
Berlin (dpa/tmn) - Hochschulen, Kliniken, Behörden, teils auch Nahverkehr, Kitas und Schulen: Deutschlandweit drohen durch Warnstreiks im öffentlichen Dienst Einschränkungen. Was gilt für Arbeitnehmer, deren Kind nicht in die Kita kann oder deren Bus zum Büro nicht fährt?
Kita zu - was jetzt?
Bleibt die Kita zu und gibt es keine Notbetreuung, stehen berufstätige Eltern vor einem Problem. Sie müssen versuchen, anderweitig Betreuung zu finden – falls das nicht geht, sollten sie sich umgehend mit dem Arbeitgeber abstimmen. Das gilt auch bei der Ganztagsbetreuung von Schulkindern, falls es durch Warnstreiks hier zu Einschränkungen kommt.
Kann man Urlaub nehmen, um das Kind zu betreuen, oder Stunden vom Arbeitszeitkonto investieren? Oder ausnahmsweise im Homeoffice arbeiten? Vielleicht gibt es auch noch eine andere Lösung. Kommt man hingegen einfach viel zu spät oder gar nicht zur Arbeit, droht eine Abmahnung und - im Wiederholungsfall - die Kündigung.
Bus und Bahn fahren nicht
Gleiches gilt bei angekündigten Warnstreiks im Nahverkehr: Fahren absehbar Busse und Bahnen nicht, müssen Beschäftigte eine Lösung finden, wie sie zur Arbeit kommen, falls sie nicht alternativ von zu Hause arbeiten oder Gleitzeit in Anspruch nehmen können.
Ist das Fahrrad eine Option? Fährt die S-Bahn, wenn der Bus nicht fährt? Kann man bei einem Kollegen mitfahren? Kann man notfalls das Taxi nehmen? Das können alles zumutbare Alternativen sein. Sofern das höheren Kosten verursacht, müssen Beschäftigte das in der Regel in Kauf nehmen.
Anders als bei kurzfristigen Problemen, zum Beispiel durch Schnee und Eisglätte, sind streikbedingte Ausfälle in der Regel länger vorhersehbar. Wer dann zu spät kommt oder gar nicht arbeiten kann, muss deshalb damit rechnen, für die Ausfallzeit keinen Lohn zu bekommen – je nach Einzelfall können drastischere, arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.
Anspruch auf Lohn?
Einen Anspruch auf bezahlte Freistellung gebe es in solchen Ausnahmesituationen nicht, so die Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür. Arbeitnehmer tragen das Wegerisiko - es liegt in ihrer Verantwortung, pünktlich zur Arbeit zu kommen. Und auch die Kinderbetreuung ist kein Thema für den Arbeitgeber, das müssen Arbeitnehmer organisieren.


