Leverkusen: neues Kommunalwahlgesetz ist gekippt

Für die kleinsten Leverkusener Parteien und Wählergruppen können ganz wenige Wahlstimmen darüber entscheiden, ob sie einen Sitz im Stadtrat bekommen. Ob eher auf- oder abgerundet wird, stand bis jetzt zur Diskussion. Jetzt hat das Verfassungsgericht entschieden - und zwar zu Gunsten der kleinen Gruppen.

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Die kleineren Leverkusener Ratsfraktionen wie FDP, Bürgerliste und Opladen PLUS können aufatmen. Das Verfassungsgericht hat jetzt eine Entscheidung getroffen, die einen Nachteil für sie bei der nächsten Kommunalwahl verhindert. Im NRW-Parlament wurde vor einem knappen Jahr eine Veränderung der Berechnung der Sitze nach Kommunalwahlen beschlossen. Das sogenannte Rock-Verfahren hätte dafür gesorgt, dass die ganz kleinen Parteien nach der Wahl im September statt beispielsweise mit einem Sitz gar nicht im Stadtrat gesessen hätten.

Gericht sieht mögliche Bevorteilung großer Parteien

Das Landesverfassungsgericht hat jetzt aber knapp geurteilt: Das wäre einfach nur zum Nachteil der kleinen – und zum Vorteil der großen Parteien – und damit ungerecht. Deswegen ist das neue Verfahren vom Tisch. Im kommenden September werden wieder nach den gleichen Regeln Sitze vergeben wie bisher. Davon könnten auch kleine Parteien profitieren, die bei dieser Kommunalwahl erstmals auf den Stimmzetteln in Leverkusen stehen. Dazu gehören zum Beispiel Volt und Freie Wähler.

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