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Wer im letzten Jahr mit einem nicht leitungsgebundenen Energieträger wie zum Beispiel Heizöl oder einer Feuerstelle geheizt hat, kriegt eventuell Geld zurück. Die Verbraucherzentrale hat ein Rechentool veröffentlicht, mit die Leute bei uns testen können, ob sie einen Anspruch darauf haben. Mit einer Erstattung ist dann zu rechnen, wenn man für den Kauf von Holz, Heizöl oder Kohle im vergangen Jahr mehr als den doppelten Preis im Vergleich zu 2021 bezahlt hat. Die Erstattung muss beantragt werden, zum Beispiel online. Noch bis zum 20. Oktober können Anträge gestellt werden.
Hier findet ihr das Rechner-Tool
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