Leverkusener bekommen Energiekosten-Rückerstattung

Das letzte Jahr war teuer. Nicht nur bei den Lebensmittelpreisen, sondern vor allem auch beim Strom und bei den Heizkosten. Doch hier gibt es für einige Menschen bei uns jetzt gute Neuigkeiten.

Wer im letzten Jahr mit einem nicht leitungsgebundenen Energieträger wie zum Beispiel Heizöl oder einer Feuerstelle geheizt hat, kriegt eventuell Geld zurück. Die Verbraucherzentrale hat ein Rechentool veröffentlicht, mit die Leute bei uns testen können, ob sie einen Anspruch darauf haben. Mit einer Erstattung ist dann zu rechnen, wenn man für den Kauf von Holz, Heizöl oder Kohle im vergangen Jahr mehr als den doppelten Preis im Vergleich zu 2021 bezahlt hat. Die Erstattung muss beantragt werden, zum Beispiel online. Noch bis zum 20. Oktober können Anträge gestellt werden.


Hier findet ihr das Rechner-Tool


Hier geht´s zum Antrag

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