Meldepflicht bei positivem Corona-Test

Wer einen kostenlosen Corona-Schnelltest in Anspruch nimmt oder zu Hause einen Selbsttest macht, ist ab heute verpflichtet das Ergebnis dem Leverkusener Gesundheitsamt mitzuteilen – wenn das Ergebnis positiv ist. Die Stadt hat dazu am Abend eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Handelt es sich um einem Schnelltest, der in einem Testzentrum oder in der Apotheke durchgeführt wird, müssen die Verantwortlichen dort das positive Testergebnis melden. Die Stadt hofft durch die Meldepflicht die pandemische Infektionslage besser einschätzen zu können.

Eine Meldung kann auf einem der folgenden Wege erfolgen: Per Fax unter 0214/406-5349, per E-Mail an 53-befunde@stadt.leverkusen.de. Die Meldung muss folgende Daten enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend, die Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes, aktuelle Kontaktdaten wie Handynummer und E-Mail-Adresse sowie den Typ des durchgeführten Coronaselbsttests.