Meldepflicht nach Auslandsaufenthalt

Wer über Ostern entgegen der bundesweiten Empfehlungen im Ausland unterwegs war – für den gelten seit dem Wochenende neue Richtlinien. Dabei geht es um eine Meldepflicht beim städtischen Gesundheitsamt.

Rathaus Wiesorf, Rathaus, Wiesdorf, Symbolbild
© Benedikt Klein

Die Leverkusener Stadtverwaltung weist darauf hin, dass alle Personen, die sich mehr als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben, ab sofort dazu verpflichtet sind, die Stadt darüber zu informieren. Das Ganze geht per Mail oder telefonisch – dabei müssen ganz konkrete Angaben unter anderem zum Namen, Reisedaten und Anschrift gemacht werden. Laut der neuen Corona-Einreiseverordnung müssen sich Betroffene unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in häusliche Quarantäne begeben.

Kontakt: corona@stadt.leverkusen.de 

Die Mail muss folgende Angaben enthalten: Betreff: Corona-Einreiseverordnung, Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Reisedaten, Hinweis auf grippeähnliche Symptome (welche, seit bzw. bis wann). Falls die Zusendung einer E-Mail nicht möglich ist, kann der Kontakt über das Bürgertelefon unter der Rufnummer 0214/406-3333 aufgenommen werden. 

 

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