
© Radio Leverkusen
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Der Antragsteller habe einen Anspruch darauf, da keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften dagegensprechen würden, so die Begründung. Ganz frei ist der Weg für die Wettannahmestelle an der Bergischen Landstraße aber noch nicht.
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Weitere Auflagen für Betreiber
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Neben einer Baugenehmigung muss eine Erlaubnis nach dem aktuellen Glückspielstaatsvertrag her. Die hatte die zuständige Bezirksregierung Köln bereits im Mai dieses Jahres abgeschmettert. Der Betreiber hat Klage eingereicht. Jetzt muss das Verwaltungsgericht Köln über den Fall entscheiden – wann, ist noch unklar.
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