Rechtsextremist darf nicht in Leverkusen kandidieren

Der rechtsextreme Leverkusener Politiker Markus Beisicht darf nicht bei der Oberbürgermeisterwahl antreten. Das hat der Landeswahlausschuss jetzt entschieden. Auch das Landesgremium findet nämlich, dass er nicht im Sinne des Grundgesetzes handelt.


© Aufbruch Leverkusen

Wer nicht an die freiheitlich demokratische Grundordnung glaubt, darf auch nicht bei Wahlen antreten. Und diese Bedingung sieht der Landeswahlausschuss bei Markus Beisicht nicht erfüllt.

Zweite Ablehnung

Seine Partei Aufbruch Leverkusen wird schon länger vom Verfassungsschutz beobachtet und auch der städtische Wahlausschuss hatte seine Kandidatur abgelehnt.

Erneute Klage vor Wahl nicht mehr möglich

Beisichts Beschwerde dagegen hatte auf Landesebene jetzt keinen Erfolg. Darin sieht er wiederum einen Angriff auf die Demokratie, schreibt er in einem Statement. Klar ist: Erneut klagen kann Beisicht jetzt erst nach der Wahl und er wird nicht auf dem Stimmzettel stehen. 

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