Soll die Kirche für Missbrauch haften?

Kann das Erzbistum Köln, das auch für Leverkusen zuständig ist, für Missbrauchsfälle seiner ehrenamtlichen Mitarbeiter verantwortlich gemacht werden? Um diese Frage geht es aktuell in einem Prozess vor dem Landgericht.

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Eine heute 38-jährige Frau klagt das Bistum an, weil sie von einem Messdienerleiter missbraucht wurde. Die Tat an sich wurde vom Erzbistum schon anerkannt. Jetzt geht es aber um die Höhe des Schmerzensgeldes. Im Raum stehen 830.000 Euro, weil die Klägerin sagt, dass sie hunderte Male missbraucht wurde uns bis heute unter den Folgen leidet. In den bisherigen Verhandlungen hat das Gericht bereits deutlich gemacht, dass die Kirche grundsätzlich auch für Taten von Ehrenamtlern wie Messdiener-Leitern haftbar gemacht werden könne.

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