Urteil gefällt: Angeklagter muss nach Explosion in Leverkusen ins Gefängnis
Veröffentlicht: Freitag, 12.05.2023 15:05
Das Landgericht Köln hat am Freitag im Fall der Explosion in einem Wohnhaus in Opladen vor einem Jahr ein Urteil gefällt. Der Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Die Beweislage sprach deutlich gegen den Angeklagten, so die Begründung des Gerichts.

Die Explosion ereignete sich vor gut einem Jahr in der Augustastraße in Opladen. Dabei geriet der Dachstuhl eines Mehrfamilienhauses in Brand, und Trümmerteile fielen auf die Straße. Die Polizei ging zunächst von einem Gasleck als Ursache aus. Doch im Laufe der Ermittlungen wurde festgestellt, dass die Explosion absichtlich herbeigeführt wurde. Das Gericht sah nun als erwiesen an, dass sich der Mann Zugang zu der Wohnung seiner Ex-Freundin in der Augustastraße verschafft und mithilfe von Benzin ein Feuer gelegt hat.
Die Explosion in der Augustastraße - Gericht vermutet Rache als Motiv
Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft ergaben Anfang dieses Jahres, dass die Explosion vorsätzlich verursacht wurde. Vor dem Kölner Landgericht musste sich darum seit Anfang März ein 47-jähriger Leverkusener wegen des Tatvorwurfs der schweren Brandstiftung verantworten.
Bei der Brandwohnung handelt es sich um die Wohnung seiner Ex-Freundin. Der Angeklagte soll die Wohnung mithilfe eines Brandbeschleunigers vorsätzlich in Brand gesteckt haben. Dabei kam es jedoch zu einem explosiven Gemisch, was zu einer Verpuffung führte. Diese Verpuffung war vom Angeklagten nicht beabsichtigt, er habe sie allerdings fahrlässig herbeigeführt, so das Gericht. Der Mann hatte sich laut mehrerer Zeugen kurz nach der Explosion schnell mit seinem Auto vom Tatort entfernt. Als Motiv für die Tat vermutet das Gericht Rache, da sich die Frau kurz vorher von ihm getrennt hatte.
Unbeabsichtigte Verpuffung führt zu erheblichem Schaden
Trotz der Tatsache, dass der Angeklagte die Explosion nicht beabsichtigt hatte, entstand durch die Verpuffung ein erheblicher Schaden am Wohngebäude. Das explosive Gemisch aus Brandbeschleuniger und Luft führte zu einer unkontrollierten Reaktion, die zu einer Zerstörung des Dachstuhls und zu Trümmerteilen auf der Straße führte.
Der Angeklagte muss nun eine Haftstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten antreten.
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