Urteil im Prozess um Leverkusener Drogenhändler

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, weil er in großem Stil Marihuana zum Handel angekauft hat. Wegen dieses Vorwurfs musste sich ein 31 Jahre alter Mann aus Leverkusen in den vergangenen zwei Wochen vor dem Kölner Landgericht verantworten. Am Dienstag ist ein Urteil gefallen.

© Radio Leverkusen / Muckel

Der Mann wird wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe zum Handeltreiben in vier Fällen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ins Gefängnis muss er jedoch nicht, seine Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. In der Anklage hieß es, der Mann habe ein langfristiges Geschäftsmodell im Sinn gehabt. Dort war die Rede von 28 Käufen, bei denen er insgesamt fast 200 Kilo Drogen erworben haben soll. Verurteilt wurde er am Dienstag für vier Fälle. 

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