Alleinerziehende ab sofort Anspruch auf Notbetreuung
Veröffentlicht: Montag, 27.04.2020 07:43
Auch in Leverkusen haben ab sofort deutlich mehr Eltern Anspruch auf eine Notbetreuung für ihr Kind. Die Notbetreuung gilt ab Montag auch für alle berufstätigen Alleinerziehenden und Alleinerziehende, die sich in einer Abschlussprüfung befinden.

Allerdings müssen die Eltern einige Formalitäten beachten: Voraussetzung für die Betreuung sind laut Stadt der schriftliche Nachweis des Arbeitgebers zum Umfang der Arbeitszeiten oder bei Abschlussprüfungen der schriftliche Nachweis der Schule oder Hochschule sowie eine Eigenerklärung der Alleinerziehenden. Entsprechende Formulare sind auf der Homepage der Stadt Leverkusen hinterlegt.


