Flüchtlinge zuhause aufnehmen - was ist erlaubt?

Die Unterbringungsmöglichkeiten der Stadt für Geflüchtete aus der Ukraine sind rasch an ihre Grenzen gestoßen. Die Hoffnung liegt deshalb jetzt auf Privatpersonen, die Platz haben, jemanden aufzunehmen. Und das geht kurzfristig sogar recht leicht, erklärt der Mieterbund.

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Sechs bis acht Wochen kann ein Mieter erlaubnisfrei Besuch in seiner Wohnung aufnehmen – bleibt der Gast länger, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Rechtlich muss der Vermieter laut Mieterbund aber zum Beispiel schon zustimmen, wenn berechtigte wirtschaftliche und persönliche Gründe vorliegen – zum Beispiel der Wunsch, nicht mehr alleine zu leben oder die Senkung der Wohnkosten.

Laut Mieterbund zählen da auch humanitäre Gründe zu – gerichtlich ist das allerdings nicht final geklärt. Er appelliert deswegen an alle Vermieter, der Aufnahme von Geflüchteten wohlwollend zu begegnen. 

Der Mieter muss sich allerdings bewusst sein, dass er für seine Besucher haftet – egal, ob sie Miete zahlen oder nicht und wie lange sie bleiben, heißt es. 


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