Fragen und Antworten zur Ausgangssperre

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Von wann bis wann gilt die Ausgangsbeschränkung?

Die Ausgangsbeschränkung gilt von 21 Uhr am Abend bis 5 Uhr am nächsten Morgen. Zu dieser Zeit darf man in Leverkusen nur noch aus triftigen Gründen draußen unterwegs sein.

Was ist das Ziel der Ausgangsbeschränkung?

Die Ausgangsbeschränkung soll private Treffen am Abend und in der Nacht verhindern und so die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen. Sie ist laut Stadt nötig, weil viele Ansteckungen nicht nachverfolgt werden können und Zusammenkünfte in den eigenen vier Wänden ein hohes Risiko darstellen. Die Ausgangsbeschränkung soll den Hin- und Rückweg von und zu solchen Treffen unmöglich machen.

Wer darf zu dieser Zeit noch draußen unterwegs sein?

Wer in der Stadt zu Fuß oder mit dem Auto unterwegs ist, braucht einen triftigen Grund: den Arbeitsweg, medizinische Notfällen oder das Gassi-Gehen.

Darf ich nach 21 Uhr noch einkaufen?

Einkaufen ist nach 21 Uhr nicht mehr erlaubt.

Fahren Busse und Bahnen zu der Zeit?

Busse und Bahnen fahren auch zur Zeit der Ausgangsbeschränkung. Wer vom Schichtdienst nach Hause fährt oder zwischen 21 und 5 Uhr zur Arbeit muss, kann also auch die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.

Fahren Taxis nach 21 Uhr?

Taxis dürfen aber laut Stadt auch nach 21 Uhr noch weiterfahren. Allerdings dürfen sie nur Personen transportieren, die einen triftigen Grund vorweisen können, also zum Beispiel zur Arbeit müssen oder ins Krankenhaus.

Darf ich Leverkusen mit dem Auto durchqueren?

Ja! Eine Durchfahrt wäre erlaubt, wenn im Zielort kein Verstoß vorliegt. Das ist im Zweifelsfall glaubhaft zu machen. Grundsätzlich gelten Ausnahmen bei Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, was insbesondere den Berufsverkehr auf den Autobahnen betrifft.  

Müssen Supermärkte, Tankstellen und Kiosks nach 21 Uhr schließen?

Nein. Eine Schließung sieht die Allgemeinverfügung nicht vor. Allerdings darf man nach 21 Uhr nur noch im begründeten Einzelfall einkaufen, wenn gewichtige und unabweisbare Gründe glaubhaft gemacht werden können, weshalb man dringend und außerplanmäßig etwas braucht.

Darf ich nach 21 Uhr noch in die Moschee?

Ja! Es ist erlaubt, während des Ramadan das Fastenbrechen nach 21 Uhr in der Moschee zu begehen. Auch wenn die An- und Abreise zur Moschee in die Ausgangsbeschränkung fallen: Die Ausübung der Religionsfreiheit fällt unter den Ausnahmetatbestand der Allgemeinverfügung der Stadt. Das heißt, für die An- und Abreise sind die Besucher muslimischer Gottesdienste von der Ausgangsbeschränkung befreit.

Darf ich meinen Partner nach 21 Uhr noch besuchen?

Es dürfen nach 21 Uhr nur noch Ehepartner oder Lebenspartner im im Sinne des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft besucht werden.

Darf ich nach 21 Uhr noch jemanden zur Arbeit oder zum Bus bringen?

Nein. Das geht nur, wenn die Person betreuungs- oder unterstützungsbedürftig ist.

Wo gibt es mehr Infos?

Mehr Infos gibt es im Amtsblatt der Stadt Leverkusen.

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