
Es ist etwas, das im deutschen Profifußball selten passiert: Ein Bundesligaspiel der Bayer 04-Frauen muss wiederholt werden. Das hat das DFB-Sportgericht am 15. Oktober 2024 entschieden. Es geht um das erste Saisonspiel gegen den SC Freiburg. Das hatte Bayer 04 mit 3:2 gewonnen. In dem Spiel hatte die Schiedsrichterin einen verschossenen Elfmeter der Werkself wiederholen lassen. Im zweiten Versuch fiel daraus der Siegtreffer. Der SC Freiburg hatte sich anschließend beschwert, dass die Wiederholung nicht rechtmäßig war. Das Gericht gab dem recht.
Unklarheit über Nachholtermin
Wann das Spiel nachgeholt wird, ist unklar. Bayer Leverkusen könnte gegen dieses Urteil noch in Berufung gehen. Diesen Schritt prüft der Club nach eigenen Angaben gerade. Ob das erfolgreich wäre, ist aber fraglich. Denn das Urteil jetzt ist gefallen, nachdem Bayer Leverkusen gegen ein erstes Urteil in Berufung gegangen war.