Immer mehr Probleme bei Online-Käufen: Tipps der Verbraucherzentrale Leverkusen
Veröffentlicht: Mittwoch, 19.03.2025 13:34
Immer mehr Online-Käufe werden über Bezahldienste wie PayPal, Klarna oder Amazon Pay abgewickelt. Sie versprechen einen sorgenfreien Einkauf durch Käuferschutzsysteme. Doch in der Praxis gibt es oft Probleme, sagt die Verbraucherzentrale Leverkusen und gibt Tipps, was man bei Problemen tun kann.

Bei Problemen Geld zurück - damit werben viele Online-Zahlungsdienste wie PayPal, Klarna oder Amazon Pay. Sie versprechen damit einen sorgenfreien Einkauf durch Käuferschutzsysteme. Doch in der Praxis gibt es oft Probleme. Die Verbraucherzentrale in Leverkusen, erhält regelmäßig Beschwerden von Verbrauchern, weil sie weder vom Händler noch vom Zahlungsdienstleister ihr Geld zurückbekommen. Immer häufiger suchen Betroffene darum die Hilfe bei der Beratungsstelle in Leverkusen. "Nutzer von Online-Zahlungsdiensten sollten sich durch den Käuferschutz nicht in falscher Sicherheit wiegen", sagt ein Sprecher der Verbraucherzentrale. Die Leverkusener Beratungsstelle kann Betroffene rechtlich unterstützen und gibt Tipps, was sie bei Problemen tun können.
PayPal, Klarna und Co. oft unzuverlässig - viele Leverkusener betroffen
Zahlungsdienstleister werben mit großzügigem Käuferschutz, doch die Bedingungen enthalten viele Ausnahmen, die oft erst im Problemfall auffallen. So sind beispielsweise digitale Produkte (Apps, Musikdownloads oder E-Books), Gutscheine und Dienstleistungen häufig vom Käuferschutz ausgeschlossen. Zudem entscheiden die Anbieter nach eigenem Ermessen, ob eine Rückerstattung erfolgt- und das nicht immer zugunsten des Verbrauchers.
Ein weiteres Problem: Strenge Nachweis- und Fristregelungen erschweren den Erstattungsprozess. Wer sein Geld zurückfordert, muss oft zahlreiche Belege einreichen, zum Beispiel zur Kommunikation mit dem Händler. Fehlen diese oder werden Fristen zur Einreichung versäumt, erlischt der Käuferschutz sofort.
Gesetzlicher Schutz: Händlerkontakt oft besser als Käuferschutz
Die Verbraucherzentrale Leverkusen betont: Käuferschutzprogramme sind freiwillige Angebote der Bezahldienste. Sie ersetzen nicht die gesetzlichen Verbraucherrechte. In vielen Fällen sei es besser, sich direkt an den Händler zu wenden, denn das Gesetz biete umfassenden Schutz. Dennoch gebe es auch hier eine Falle: Selbst wenn ein Zahlungsdienstleister das Geld erstatte, könne der Händler es trotzdem wieder einfordern. Der Kaufvertrag habe nämlich rechtlich Vorrang vor den Regeln des Anbieters.
Keine Rückerstattung bei Versandproblemen
Ein häufiger Streitpunkt im Onlinegeschäft sei der Versandprozess. Verlorene oder beschädigte Pakte seien oft kein Grund für Zahlungsdienstleister, für den Schaden aufzukommen. Diese verlassen sich meist auf den Versandbeleg des Händlers als Beweis dafür, dass die Ware verschickt wurde. Wenn man das rechtlich betrachtet, ist damit keine Lieferung nachgewiesen. Eigentlich muss ein Anbieter nachweisen, dass eine Zustellung erfolgt ist. Rechtlich trage der Händler das Risiko für den Transport und nicht der Käufer, heißt es.
Verbraucherzentrale Leverkusen lädt zur Beratung ein
- Bei Interesse können für bestehende Gruppen Vorträge zum Onlinekauf und Bezahlsystemen gebucht werden.
- Weitere Informationen zu Online Bezahldiensten und den Käuferschutz gibt es auf der Webseite der Verbraucherzentrale
- Bei Problemen mit Anbietern hilft die Beratungsstelle Leverkusen per Mail, telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Kontaktdaten dazu gibt es ebenfalls auf der Webseite der Verbraucherzentrale
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