
© Nabu
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Sollte die Satzung so beschlossen werden, wie sie im Umweltausschuss Anfang Mai das erste Mal vorgestellt werden soll, wäre eine Grasfläche das Mindeste, was ein Garten haben muss. Zusätzlich gibt es pro Fläche ein Mindestmaß an Bäumen und Sträuchern. Auch Carport und Garagendächer dürfen dann nicht mehr ohne Begrünung auskommen. Zusätzlich gäbe es eine Maximallänge für geschlossene Sichtschutzwände. Auf öffentlichen Parkplätzen müsste alle vier Autos ein entsprechender Baum stehen. Die Satzung ist für alle Neuvorhaben geplant und wird am 4. Mai das erste Mal im Umweltausschuss besprochen. Danach soll es einen öffentlichen Aushang geben, um Einwände der Bürgerinnen und Bürger einzuholen.
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