Maskenpflicht auf Leverkusener Weihnachtsmärkten

Die Stadt Leverkusen hat einen Tag vor dem Start eine Maskenpflicht für die Weihnachtsmärkte bei uns beschlossen. Konkret heißt das: Immer dann, wenn der Weihnachtsmarkt gleichzeitig mit den Geschäften geöffnet ist, muss man in den nächsten Wochen in den Fußgängerzonen in Wiesdorf, Opladen und Schlebusch Maske tragen. Außerdem wird die 2G-Regel für Weihnachtsmärkte, die landesweit kommen soll, schon von Beginn an für Besucher unserer Weihnachtsmärkte gelten.

Um Glühwein zu trinken oder etwas an den Ständen zu essen, darf die Maske kurz abgenommen werden. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Weihnachtsmärkte auf jeden Fall stattfinden können, und das für alle einigermaßen sicher. Die Stadt begründet die Maskenpflicht damit, dass in den Fußgängerzonen Weihnachtsmarktbesucher mit Passanten, die in den dortigen Geschäften einkaufen, zusammenkommen – in dem erwarteten Gedränge würden Abstände tendenziell nicht eingehalten, heißt es. Wer gegen die Maskenpflicht verstößt und erwischt wird, wird wohl bald tiefer in die Tasche greifen müssen – denn das Land plant, die Corona-Bußgelder zu erhöhen. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht soll in Zukunft nicht mehr 50, sondern gleich 150 Euro kosten. 

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