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Einführung der Mietpreisbremse in Leverkusen
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Leverkusen führt ab dem 01. März 2025 die Mietpreisbremse ein und gehört damit zu 57 Kommunen in NRW, die eine neue Mietschutzverordnung erhalten.
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Neuerungen ab März 2025
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Die neue Verordnung, die in einer Verbändeanhörung beschlossen wurde, ermöglicht es Vermieterinnen und Vermietern, bei neuen Mietverträgen die Miete um maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhöhen. Zusätzlich wird die Kappungsgrenze für bestehende Mietverhältnisse gesenkt. Innerhalb von drei Jahren darf die Nettokaltmiete nur noch um maximal 15 Prozent steigen.
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Reaktionen auf die Mietpreisbremse
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Die Einführung der Mietpreisbremse stößt auf gemischte Reaktionen. Während der Mieterbund die Maßnahmen begrüßt, äußert Haus und Grund Kritik an der neuen Verordnung.
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