
© Raphael Gaede
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BayArena
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Radikal runtergebrochen legt die Regelung fest, dass Unternehmen oder Privatpersonen keinen zu großen Einfluss auf Vereine haben können. Für einige gibt es aber Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für Wolfsburg und Leverkusen, weil dort Unternehmen schon seit Jahrzehnten an den Vereinen beteiligt sind. Das sieht das Bundeskartellamt aber nicht gerne.
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Bayer 04 zieht rechtliche Schritte in Betracht
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Sollte der DFB der Empfehlung folgen, müsste sich der Verein etwas einfallen lassen, sonst müsste der Bayerkonzern an Einfluss einbüßen. Der Club selbst hält die Einschätzung des Kartellamtes aber laut Mitteilung „weder inhaltlich noch im Ergebnis für überzeugend“ – er werde die Sachlage prüfen und schließe auch rechtliche Schritte nicht aus.
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