Nur ein Prozess im Lebenshilfe-Fall
Veröffentlicht: Dienstag, 30.04.2019 14:51
Im Skandal um mutmaßliche Misshandlungen in der Lebenshilfe-Werkstatt Bürrig wird gegen zwei der drei Angeklagten keine Anklage erhoben.
Die Richter am Amtsgericht sehen keinen hinreichenden Tatverdacht - das hat jetzt auch das Kölner Landgericht bestätigt.
Bereits zwei Anklagen der Staatsanwaltschaft waren wegen zu dünner Beweislage abgewiesen worden. Als wesentliches Beweismittel sollte ein Fernsehbeitrag von RTL dienen – dieser sei aber stark bearbeitet gewesen und habe gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen, so das Gericht.
Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Beschwerde eingelegt. Die dritte Angeklagte – eine ehemalige Betreuerin – wird sich wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor dem Amtsgericht verantworten müssen. Verhandlungstermine stehen allerdings noch nicht fest.