
© Radio Leverkusen
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Allgemeine Infos zur Wahl
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Die Wahlberechtigung zur Kommunalwahl gilt auch für die Stichwahl. Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen verschickt. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann trotzdem wählen. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass reicht aus. Die bekannten Wahllokale bleiben unverändert, und eine Online-Suche nach dem jeweiligen Wahllokal ist möglich: Wahllokalsuche. Auch die Briefwahl ist wieder möglich. Wer bereits bei der Kommunalwahl Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt hat, erhält diese automatisch.
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Briefwahl beantragen
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Die Briefwahl kann auf verschiedenen Wegen beantragt werden:
- Digital: Über diesen Link.
- Per QR-Code: Der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ermöglicht eine schnelle Beantragung.
- Per Post: Formlos, jedoch sollte die Postlaufzeit beachtet werden.
- Per E-Mail: An 330-briefwahl@stadt.leverkusen.de (Name, Geburtsdatum und Adresse angeben).
- Persönlich: Ab Freitag, 19. September, im Briefwahlbüro der Stadt (Hauptstraße 137, 51373 Leverkusen). Dort kann der Stimmzettel direkt vor Ort ausgefüllt werden.
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