
© Radio Leverkusen
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Bei den Schockanrufen wird meistens eine juristische Notsituation vorgespielt, aus der die Geschädigten ein Familienmitglied mit viel Geld auslösen können. Das Geld oder die Wertgegenstände werden dann zuhause abgeholt. Dazu soll die Angeklagte „Abholer“ angeworben haben und das Geld für die Hintermänner angenommen haben. Der Gruppe werden Überfälle in Höhe von insgesamt über 200.000 Euro vorgeworfen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass sie niemals Bargeld oder Wertgegenstände am Telefon fordern und zuhause abholen würde.
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