Urteil: Mehrere Haftstrafen gegen Leverkusener Al Zein-Clan

Das Familienoberhaupt des Leverkusener Al Zein-Clans muss für sechs Jahre in Haft. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstagnachmittag entscheiden. Die Begründung: Geiselnahme und Sozialbetrug.

Für zwei seiner Söhne fallen jeweils drei Jahre an. Sie mussten sich wegen gefährlicher Körperverletzung und gewerbs- sowie bandenmäßigen Betrugs verantworten. Aber auch Bewährungsstrafen hat das Gericht ausgesprochen: zwei Jahre für die Ehefrau des Clan-Chefs sowie ein Jahr und neun Monate für einen weiteren Sohn - alle Verurteilten hatten im Vorfeld Geständnisse abgelegt. Neben Straftaten multipler Art ging es bei der Verhandlung vor allem um das 1.700 Quadratmeter große Grundstück der Leverkusener Familie. Das soll das Jobcenter durch falsch Angaben des Clans finanziert haben. Die Summe: über 400.000 Euro. Das Anwesen werde jetzt eingezogen, heißt es vom Düsseldorfer Landgericht. 

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