
© Benedikt Klein
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Bei dem Unfall an der Kreuzung Saarstraße und Bensberger Straße war ein Radfahrer ums Leben gekommen. Laut Staatsanwaltschaft hätte der Unfall verhindert werden können. Windschutzscheibe und Seitenspiegel des LKW seien schmutzig gewesen, dadurch habe der Angeklagte den Radfahrer nicht sehen können. Ein Gutachten kam zu dem Schluss: Der heute 21-Jährige dürfe nicht mit einem Erwachsenen gleichgestellt werden. Alterstypisch sei seine Persönlichkeit noch nicht voll entwickelt. Deshalb habe er zum Beispiel vor der Fahrt nicht darauf bestanden, dass die Scheiben gereinigt werden. Der 21-Jährige war längere Zeit in psychologischer Behandlung, mittlerweile hat er seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.
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