
Gepflegt und Hundesteuer übernommen
Wem gehört der Hund? Mit dieser Frage mussten sich jetzt die Gerichte bei uns beschäftigen. Hintergrund war ein Streit zwischen zwei Freundinnen um einen Zwergspitz. Die Klägerin hatte den Hund wegen gesundheitlicher Probleme an eine Bekannte gegeben. Die sagte nach anfänglicher Unsicherheit zu und pflegte den Hund dann nahezu zwei Jahre. Sie meldete ihn bei der Stadt um und übernahm auch die Hundesteuer.
Landgericht und Amtsgericht weisen Klage ab
Als es der ursprünglichen Besitzerin wieder besserging, wollte sie den Hund zurück – vergeblich. Deshalb zog sie vor Gericht, denn ihrer Ansicht nach hatte sie den Hund nur vorübergehend abgegeben. Sowohl das Amtsgericht Opladen als auch das Landgericht wiesen die Klage aber ab. Die Beweislage spreche dafür, dass sich beide Seiten auf eine dauerhafte Übereignung des Hundes geeinigt hätten.