Leverkusen: Klage gegen Erzbistum Köln abgewiesen

Im Fall eines möglichen sexuellen Missbrauchs durch einen ehemaligen Priester in den 70ern und 80ern wurde die Klage des Landgerichts Köln heute abgewiesen. Die Klägerin, die als Pflegekind bei dem Priester lebte, forderte in der Klage eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 830.000 Euro und weitere Folgeleistungen. Die forderte sie nun vom Erzbistum Köln.

Urteils-Begründung

Das Gericht wies die Forderungen nun allerdings aus unterschiedlichen Gründen zurück. Das Urteil begründet das Landgericht unter anderem damit, dass nicht jede Handlung eines Priesters in der Ausübung seines Amts erfolge. Die Verbindung zu seinem Amt sei allerdings notwendig, um das Erzbistum haftbar zu machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, für alle Parteien besteht noch die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht Köln Berufung einzulegen.

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