Ärger um Wahlplakate in Leverkusen: Gericht entscheidet

In Leverkusen dürfen Wahlplakate für die Kommunalwahl offiziell erst ab dem 1. August aufgehängt werden – mit einer Ausnahme: Die Plakate der Bürgerliste. Grund dafür ist ein Verwaltungsfehler, der nun weitreichende Folgen hat.

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Die Stadt Leverkusen hatte der Bürgerliste Mitte Mai versehentlich eine Genehmigung erteilt, 200 Plakate bereits ab dem 14. Juni aufzuhängen. Anfang Juni fiel der Fehler auf, und die Genehmigung wurde zurückgezogen. Die Bürgerliste klagte jedoch gegen die Rücknahme und brachte ihre Plakate wie geplant an. Die Stadt reagierte darauf, indem sie die Plakate wieder entfernte – ein Vorgehen, das sich jetzt als unzulässig herausstellte.

Gerichtsbeschluss zugunsten der Bürgerliste

Das Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag der Bürgerliste statt und entschied, dass die Stadt die abgenommenen Plakate wieder anbringen muss. Gegen diesen Beschluss kann die Stadt Einspruch einlegen, wodurch das Oberverwaltungsgericht in Münster den Fall prüfen würde.

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