Drei Jahre Haft für abwesenden Angeklagten aus Leverkusen

Das Landgericht Köln hat einen 34-jährigen wegen Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und schwere Körperverletzung an seiner minderjährigen Ex-Freundin zu drei Jahren Haft verurteilt. 

© Radio Leverkusen / Muckel

Die Staatsanwaltschaft hatte eigentlich über sechs Jahre Haft gefordert. Die Richterin hat zwar keine Zweifel an den Schilderungen der inzwischen 25-jährigen Frau aus Leverkusen, jedoch lassen sich heute nicht mehr alle Details nachweisen, so die Urteilsbegründung.

Der Angeklagte wurde darum zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Außerdem muss er ein Schmerzensgeld von 6.000 Euro zahlen. Der Prozess dauerte mehrere Monate an, auch, weil der Angeklagte nicht zu den Verhandlungen kam – auch bei der gestrigen Urteilsverkündung war er nicht anwesend – wegen eines Bandscheibenvorfalls befinde sich der Mann in Marokko, ein Attest dafür gab es dafür aber nicht.

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