Entspannung durch Regen: Osterfeuer dürfen in Leverkusen stattfinden

Der Regen hat die Waldbrandgefahr in Nordrhein-Westfalen gesenkt, sodass auch die Osterfeuer in Leverkusen stattfinden können. Der Deutsche Wetterdienst stuft die Gefahr als "gering" ein.


© Symbolbild KI generiert

Waldbrandgefahr in NRW gesunken

In Nordrhein-Westfalen standen viele Osterfeuer auf der Kippe. Doch der Regen hat die Lage entspannt: Der Deutsche Wetterdienst stuft die Waldbrandgefahr nun als "gering" ein. Nach der wochenlangen Trockenheit ist die Gefahr von Waldbränden deutlich gesunken. Für die meisten Regionen in NRW liegt die Waldbrandgefahren-Stufe bei 2 von 5. Mit weiterem Regen könnte sie sogar auf die niedrigste Stufe 1 sinken, was eine "sehr niedrige Gefahr" bedeutet.


Osterfeuer können stattfinden

Der Regen ist nicht nur gut für die Natur, sondern auch für die Veranstalter der Osterfeuer. Die Stadt hat sechs Feuer genehmigt. Zuvor war unklar, ob sie wegen der Trockenheit überhaupt stattfinden könnten. Doch nun hat die Stadt bestätigt, dass die Feuer entzündet werden dürfen. Die meisten sind privat organisiert, aber ein großes öffentliches Feuer wird in Imbach am 2025-04-19 um 20 Uhr entzündet. Die Dorfgemeinschaft warnt jedoch: Bei starkem Wind könnte das Feuer kurzfristig abgesagt werden.


Erhöhte Waldbrandgefahr im Frühjahr ist nicht ungewöhnlich

Eine erhöhte Waldbrandgefahr im Frühjahr ist nicht ungewöhnlich. Trockene Winde aus Ost/Südost, warme und trockene Wetterperioden sowie viel trockenes Material auf dem Waldboden erfordern eine genaue Beobachtung der Lage. Vielen ist nicht bewusst, dass die Gefahr bereits im Frühling steigen kann.

Der Deutsche Wetterdienst bietet mit seinem 5-stufigen Waldbrandgefahrenindex Orientierung. Vor Ort kann die Gefahrenlage jedoch höher sein als die statistischen Berechnungen zeigen. Ab Stufe 3 besteht eine mittlere Gefahr, ab Stufe 4 eine hohe. Lokal kann die Gefahrenstufe stark variieren.

Um das Risiko eines Waldbrandes zu reduzieren, gelten folgende Regeln:

  • Offenes Feuer ist im Wald und im Abstand von 100 Metern zum Wald, außer an gekennzeichneten Grillplätzen, verboten.
  • Rettungswege wie Waldwege und Zufahrten müssen frei bleiben.
  • Fahrzeuge dürfen nur auf befestigten Flächen abgestellt werden, da vom heißen Auspuff Brandgefahr ausgeht.
  • Keine Zigaretten in die Landschaft werfen – glimmende Kippen können Waldbrände auslösen!
  • Im Wald gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober ein Rauchverbot.


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